Hier finden Sie einige Antworten auf die häufigsten Fragen zu Gebärmutterhalskrebs, humanes Papillomvirus (HPV )und Früherkennungsmaßnahmen. Wenn Sie Fragen haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
1.
Wie häufig tritt Gebärmutterhalskrebs auf?
In Deutschland erkranken jährlich 6.500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs, fast 2.000 Frauen versterben an dieser Krankheit. Zusätzlich werden pro Jahr ca. 150.000 so genannte Konisationen durchgeführt. Dies sind operative Eingriffe, durch die auffällig veränderte Zellen am Gebärmutterhals entfernt werden.
Das HPV wird durch sexuellen Kontakt übertragen – dabei muss aber kein Geschlechtsverkehr vollzogen werden. Selbst intimer Hautkontakt im Genitalbereich kann ausreichen, um das HPV zu übertragen.
Ich lebe in einer festen Beziehung und glaube nicht, dass bei mir ein Risiko besteht. Was würde mir der Impfstoff bringen?
Die Impfung schützt Sie vor Neuinfektionen mit den aggressivsten HPV Typen 16 und 18. Da die Viren durch sexuelle Kontakte übertragen werden, ist die Gefahr einer Ansteckung geringer, wenn eine feste Partnerschaft besteht. Jedoch, wer weiss was die Zukunft bringt? Es reicht schon ein Partner aus, um sich anzustecken. Dabei kann die Ansteckung bereits durch Hautkontakt im Intimbereich erfolgen.
Muss ich auch dann noch an regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen des Gebärmutterhalses teilnehmen, wenn ich geimpft bin?
Ja, unbedingt. Die regelmäßige Früherkennungsuntersuchung ist – in Verbindung mit einer Impfung – ist die wirksamste Art der Vorbeugung gegen Gebärmutterhalskrebs. Die Impfung richtet sich gegen die aggressivsten HPV Typen, jedoch gibt es noch weitere krebserregende HPV Typen.
Ist eine Impfung für mich vorteilhaft, wenn bei mir bei einem früheren Abstrich ein auffälliges Ergebnis festgestellt wurde?
Eine Impfung würde Sie vor neuen Infektionen mit den HPV Typen 16 und 18 schützen. Sie würde jedoch keine Auswirkungen auf eine eventuell bestehende Infektion oder auf bestehende Zellveränderungen haben.
Bietet mir der Impfstoff zukünftig einen Schutz, wenn bei mir bereits eine HPV-Infektion vorliegt?
Eine Impfung würde Sie vor neuen Infektionen mit den HPV Typen 16 und 18 schützen. Sie würde jedoch keine Auswirkungen auf eine eventuell bestehende Infektion haben.
Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz gegen die häufigsten, Krebs verursachenden Typen HPV 16 und 18. Diese verursachen über 70% aller Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen.
Wie lange hält die Wirkung der Impfung an? Ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich und wenn ja, wann?
Gegenwärtig ist nach einer fünfeinhalbjährigen Auswertung nach der ersten Dosis nachgewiesen, dass die Impfung wirkt und Schutz vor Infektionen mit HPV 16/18 und den darauf zurückzuführenden auffälligen Zellveränderungen und Krebsvorstufen bietet. Es wurde noch nicht ermittelt, ob und ggf. wann eine Auffrischungsimpfung erforderlich ist.
Bei Impfzyklen ist sehr häufig mehr als eine Dosis erforderlich, damit die volle Wirkung der Impfung erreicht wird. Mit der ersten Dosis wird das Immunsystem „angeschoben“ und mit der zweiten Dosis erhält es eine weitere Vorbereitung. Mit der Verabreichung der dritten Dosis (sechs Monate nach der ersten Dosis) wird eine sehr starke und anhaltende Immunantwort erreicht, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen wirken kann.
Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs erfolgt durch drei Injektionen in den Oberarm. Diese drei Injektionen sind über einen Zeitraum von sechs Monaten (Impfschema 0, 1, 6 Monate) verteilt.
Sollte ich geimpft werden, wenn ich schwanger bin oder ein Kind stille?
Die Impfung sollte auf den Zeitraum nach der Schwangerschaft verschoben werden. Welche Auswirkungen die Impfung bei stillenden Müttern hat, ist noch nicht bekannt – wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem Arzt oder anderweitig im Rahmen der Gesundheitsversorgung beraten zu lassen.
Die Kosten der Impfung werden für Mädchen im Alter von 12 – 17 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Anders als bei der Anti-Baby-Pille, die bis zum vollendeten 20. Lebensjahr erstattet wird, müssen Frauen bereits ab 18 Jahren die Kosten für die Impfung in den meisten Fällen selbst tragen.